DIE SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLEN FÜR NIEDERBAYERN: LANDSHUT UND DEGGENDORF

Selbsthilfegruppen werden in Bayern von verschiedener Seite finanziell unterstützt, beispielsweise von Krankenkassen oder ZBFS. Gruppen aus dem Gesundheitsbereich können in den Genuss von mehreren Fördermöglichkeiten kommen, soziale Selbsthilfegruppen werden dagegen nur sehr selten von förderwilligen Kommunen bezuschusst.

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt. 

Im Jahr 2022 beträgt der Orientierungswert 1,19 Euro pro gesetzlich Versichertem pro Jahr. 


Informationen zur Förderung der Selbsthilfegruppen am Runden Tisch Niederbayern erhalten Interessierte bei Ulrike Pleintinger,  Tel.: 0991 29 79 55 42 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zur Erklärung:

Das Modell „Selbsthilfeförderung Runder Tisch“  besteht in Bayern seit 2008 und bietet örtlichen Selbsthilfegruppen einfaches und abgestimmtes Förderverfahren. Jede Gruppe stellt nur einen Antrag, dieser wird von allen gesetzlichen Krankenkassen in einer regionalen Vergabesitzung gemeinsam beraten und entschieden. Vorbereitet werden die Anträge von 13 beauftragten Selbsthilfekontaktstellen, zusätzlich nehmen regionale Selbsthilfevertreter/innen beratend an den Vergabesitzungen teil.

Die aktuellen Anträge und Formulare zur Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier

Weitere Informationen erhalten Sie über die Selbsthilfekoordination Bayern www.seko-bayern.de

 

SelbsthilfevertreterInnen

Seit 2008 wird die regionale Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach § 20h SGB V in Bayern an den 13 Runden Tischen unter beratender Beteiligung von SelbsthilfevertreternInnen abgewickelt. Nach dem Gesetz sind zur Benennung der SelbsthilfevertreterInnen vier „Säulen“ der Selbsthilfe definiert.

Für die Landesebene in Bayern sind dies:

  • Die LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
  • Der Paritätische – Landesverband Bayern e.V.
  • Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
  • Der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SHK Bayern)

Für jede dieser „Säulen“ können pro regionalem Runden Tisch jeweils ein/e SelbsthilfevertreterIn plus StellvertreterIn benannt werden.

 

Die Selbsthilfevertreter*innen für die Amtsperiode 2024 bis 2027 am Runden Tisch Niederbayern sind:

Helmut Dendl

Heinz-Peter Franz

Rosi Karl

Franz Krautloher

Erwin Niedermeier

Johann Reiner

Helga Schießl

Rita Winter